Psychische Notfälle

Bei akut bestehender Selbst- oder Fremdgefährdung sowie Suizidgefahr nehmen Sie bitte unbedingt Kontakt zum Rettungsdienst (112) oder zum Ärztlichen Bereitschaftsdienst (116 117) auf. Diese helfen jederzeit schnell und kostenfrei.

Für Patienten, die sich bereits in Behandlung befinden, besteht innerhalb meiner Arbeitszeit die Möglichkeit einen kurzfristigen Notfalltermin zu vereinbaren.

Bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung sowie schwerwiegenden psychischen Symptomen sind die Möglichkeiten einer ambulanten Therapie begrenzt und oft für die akute Gefährdungslage des Patienten nicht ausreichend. Ein klinischer Aufenthalt kann in einer solchen Situation, durch das stabile Umfeld und die intensive Betreuung, gute Hilfestellungen geben. 

In Kinder- und Jugendpsychiatrischen Kliniken kann eine erste situationsentschärfende Behandlung erfolgen. Oft haben Eltern, Kinder und Jugendliche aus Film und Fernsehen eine grauenhafte Vorstellung von einem klinischen Aufenthalt. Diese Klischees entsprechen nicht der Realität und schrecken Familien davor ab, Hilfe anzunehmen! Die Aufenthalte sind viel eher mit einer Reha-Maßnahme vergleichbar. Klinik bedeutet: Ein sicherer, geschützter Ort, psychotherapeutische und ärztliche Betreuung, Gruppentherapien, Besuch der Klinikschule, Ergo- und Physiotherapie, Spiel- und Bewegungsangebote uvm.

Dringende Fälle, aber kein akuter Notfall:

Bei nicht akut behandlungsbedürftigen Beschwerden kann auch die nächstgelegene Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung einen zeitnahen Ersttermin organisieren. Ein Ersttermin ist nicht mit einem Behandlungsplatz gleichzusetzen. Aber auf diesem Weg lässt sich unter Umständen mit einer Diagnose die Behandlungsnotwendigkeit nachweisen. Die nachweisbare Behandlungsnotwendigkeit kann dann dazu genutzt werden, um über wiederum erneut über die Terminservicestelle zeitnah einen Behandlungsplatz zu erhalten.

Die Terminservicestellen ermöglichen Ihnen keine Wahlfreiheit. Die vermittelten Termine der Terminservicestellen können weitere Fahrtwege beinhalten und richten sich nicht nach Ihren zeitlichen Möglichkeiten - es ist daher empfehlenswert, dass Sie selbst zuvor Psychotherapeuten oder Kliniken Ihrer Wahl anfragen und dort versuchen, einen Termin zu vereinbaren. 

Ärzten und Psychotherapeuten ist es aufgrund der jeweiligen Berufsordnung nicht gestattet Empfehlungen für Anlaufstellen (Kliniken/Praxen) zu veröffentlichen. Empfehlungen sind aufgrund des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb verboten, da diese die nicht empfohlenen Kolleginnen und Kollegen benachteiligen und sie somit auch zu Schadensersatzforderungen berechtigen. Nutzen Sie bitte die Arzt-Suche der Kassenärztlichen Vereinigung des entsprechenden Bundeslandes oder eine Online-Suchmaschine.

Alternativ können Sie auch telefonische Notfallseelsorge in Anspruch nehmen. 

  • Telefonseelsorge: +49 (0)800 111 0 111 (gebührenfrei und rund um die Uhr). Die Nummer der Telefonseelsorge erscheint zudem auch nicht in den Verbindungs- und Abrechnungsauflistungen von Telefonrechnungen.

  • Kinder- und Jugendtelefon:  116 111 (Mo-Sa, 14-20 Uhr)
  • Nummer gegen Kummer: 0800 111 0 333 (Mo-So, 0-24Uhr)
  • Kinder und Jugendnotdienst (bis 18 J.): je Mo-Do: 14-8Uhr, auch Fr: 13-8Uhr sowie Sa-So und Feiertage von 0-24Uhr

     - Stadtgebiet Osnabrück: 0541 - 27 27 6

     - Landkreis Osnabrück: 0541 5 11 55

  • Sozialpsychiatrischer Dienst (ab 18J.):  0541 - 50 13 120 (Mo-Fr: 8-13, Do: 8-17:30)
  • Elterntelefon: 0800 111 05 50